Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Für das umseitige Angebot gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Maklervertrag kommt zustande, sobald der Empfänger das Angebot in irgendeiner Form annimmt oder nutzt, insbesondere Verhandlungen mit dem Makler oder Dritten aufnimmt, fortsetzt oder in sonstiger Weise die Tätigkeit des Maklers in Anspruch nimmt.
- Der Auftraggeber überträgt dem Makler den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Vertragsabschlusses bezüglich eines Vertragsobjekts.
- Als Hauptvertrag gilt der Abschluss eines Kaufvertrags über das Vertragsobjekts. Dem Vertrag gleichwertig sind insbesondere der Erwerb des Objekts im Wege der Zwangsversteigerung, Erwerb von realen oder ideellen Anteilen im Zusammenhang mit dem Vertragsobjekts sowie der Erwerb, die Anmietung oder Pacht etc.
- Der Makler kann auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
- Das Angebot des Maklers ist freibleibend und unverbindlich sowie ausschließlich für den Adressanten bestimmt. Es erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Das Angebot ist streng vertraulich zu behandeln und darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers an Dritte weitergegeben werden. Soweit durch den Empfänger ohne Zustimmung des Maklers ein Dritter unmittelbar oder mittelbar Kenntnis von der Erwerbsgelegenheit erlangt oder Gebrauch macht, ist der Empfänger zu Schadensersatz in Höhe der Provision verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, das der Vertragsabschluss erfolgt durch wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger in irgendeiner Weise verbundene Personen, Unternehmen, Personen und Familienangehörige. In den letztgenannten Fällen gilt die Weitergabe mit der Konsequenz, dass vom Angebotsempfänger Provision zu zahlen ist, es sei denn, dieser weist nach, dass für den Vertragsabschluss die Maklertätigkeit nicht (mit) ursächlich war.
- Das Angebot erfolgt aufgrund der Angaben des Verkäufers. Der Makler hat die Angaben nicht überprüft und übernimmt dafür keine Haftung. Zwischenzeitliche Verfügung und Änderungen bleiben vorbehalten.
- Die Haftung des Maklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit und für die Folgeschäden wird nicht gehaftet.
- Die Provision beträgt, soweit nichts anderes Vereinbart ist, 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
- Der Makler kann das Angebot an weitere Interessenten übermitteln. Ein Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Sollte das angebotene Objekt dem Empfänger bereits anderweitig als möglicher Vertragsgegenstand bekannt sein, so ist der Empfänger verpflichtet, dem Makler dies schriftlich unter genauer Belegung der Vorkenntnis innerhalb einer Woche mitzuteilen.
- Unterlässt der Empfänger diese Mitteilung, so gilt der Nachweis durch den Makler als ursächlich, es sei denn, der Angebotsempfänger beweist, dass die Tätigkeit für das Geschäft nicht (mit) ursächlich war.
- Die vorstehenden Vertragsbedingungen und Provisionspflichten gelten auch dann, wenn ein von dem Makler vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt ein anderer Vertragstyp geschlossen wird, der wirtschaftlich oder rechtlich dem Empfänger oder einem von ihm benannten Dritten die Nutzungs- oder die Verfügungsmöglichkeit über das Objekt verschafft. Dies gilt auch für den Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung sowie den Erwerb von Geschäftsanteilen anstelle von konkreten Wohnung- und Grundeigentum.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist so zu ersetzen, dass damit der wirtschaftliche Zweck dieses Vertrags erreicht wird.